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UVV-Prüfung für Dienstwagen nach DGUV 70: Wir prüfen die Arbeitssicherheit Ihres Fuhrparks gemäß Unfallverhütungsvorschriften.
Termin vereinbarenUnternehmen tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Daher sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich auf einen betriebssicheren Zustand hin prüfen zu lassen. Diese UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) gemäß DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) ist für alle gewerblichen Pkw, Kombis und Lkw zwingend vorgeschrieben – und zwar zusätzlich zur regulären Hauptuntersuchung.
Während die klassische Hauptuntersuchung (HU) primär die allgemeine Verkehrssicherheit bewertet, liegt der Fokus der UVV-Prüfung ganz gezielt auf der Arbeitssicherheit. Als anerkannte Sachverständige stellen wir sicher, dass Ihr Fuhrpark nicht nur technisch fit für die Straße ist, sondern auch den strengen Anforderungen der Berufsgenossenschaften vollumfänglich entspricht. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sichern Ihr Unternehmen rechtlich ab.
Bei der Untersuchung nach DGUV Vorschrift 70 nehmen wir alle Komponenten unter die Lupe, die für ein sicheres Arbeiten mit und am Fahrzeug entscheidend sind. Unser Prüfumfang umfasst unter anderem:
Eine lückenlose Dokumentation der UVV-Prüfungen ist im Falle eines Arbeitsunfalls entscheidend für die Haftungsfrage. Wir begleiten Sie professionell bei der Überwachung Ihres Fuhrparks, führen die Prüfungen effizient durch und händigen Ihnen die notwendigen Nachweise für Ihre Unterlagen aus.

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Wichtige Informationen und Hinweise rund um unsere Dienstleistungen — damit Sie bestens vorbereitet sind.
Die UVV-Prüfung muss mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Wir dokumentieren das Ergebnis rechtssicher und vergeben bei Erfolg die UVV-Prüfplakette.
Bei einem Arbeitsunfall mit einem Dienstwagen verlangt die Berufsgenossenschaft den Nachweis der UVV-Prüfung. Fehlt dieser, kann die Versicherung Regressansprüche gegen das Unternehmen stellen.
Ein Fahrzeug kann die HU bestehen, aber dennoch bei der UVV durchfallen (z. B. wegen defekter Ladungssicherung). Nur beide Prüfungen zusammen garantieren volle Rechts- und Betriebssicherheit.
Idealerweise legen Sie den Termin für die UVV-Prüfung direkt mit der jährlichen Hauptuntersuchung zusammen. Das minimiert die Standzeiten Ihrer Fahrzeuge und sorgt für effiziente Abläufe.
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