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Mängelkarte der Polizei erhalten? Wir prüfen die Beseitigung der Mängel an Ihrem Fahrzeug und stellen die Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde aus.
Termin vereinbarenWerden im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei technische Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie in der Regel eine sogenannte Mängelkarte. Damit einher geht die gesetzliche Verpflichtung, die aufgeführten Defekte innerhalb einer festgesetzten Frist (meist 7 bis 14 Tage) vollständig zu beheben. Als anerkannte Sachverständige unterstützen wir Sie dabei, diesen Prozess rechtssicher und unkompliziert abzuschließen: Wir prüfen die ordnungsgemäße Instandsetzung und stellen Ihnen die notwendige offizielle Bestätigung aus.
Sobald die Beanstandungen an Ihrem Fahrzeug – ob defekte Beleuchtung, unzulässige Anbauteile oder abgefahrene Reifen – behoben wurden, führen wir die erforderliche Nachschau durch. Unser Fokus liegt dabei auf zwei wesentlichen Punkten:
Nach erfolgreicher Prüfung unterschreiben und stempeln wir Ihre Mängelkarte direkt ab. Dieses Dokument dient Ihnen als rechtsgültiger Nachweis gegenüber der Polizei oder der zuständigen Zulassungsbehörde, dass Ihr Fahrzeug wieder in einem vorschriftsmäßigen Zustand ist.
Bitte beachten Sie: Eine versäumte Frist bei der Mängelkarten-Abwicklung kann zur Stilllegung des Fahrzeugs sowie zu zusätzlichen Gebühren führen. Kommen Sie daher rechtzeitig zu uns – wir sorgen dafür, dass Sie schnell und sicher wieder offiziell auf Achse sind.

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Die auf der Karte notierte Frist (meist 7 bis 14 Tage) muss zwingend eingehalten werden. Geht die abgestempelte Karte nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, drohen Bußgelder oder die Stilllegung des Fahrzeugs.
Für die Bestätigung ist die Vorlage der originalen Mängelkarte sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. Nur so können wir die Übereinstimmung der Daten garantieren.
Bei einer Mängelkarte handelt es sich nicht um eine neue Hauptuntersuchung. Wir begutachten lediglich die spezifisch beanstandeten Mängel, was den Prozess für Sie schnell und kostengünstig macht.
gnorieren Sie eine Mängelkarte, kann die Zulassungsstelle die Betriebsuntersagung anordnen. In diesem Fall wird das Fahrzeug offiziell entstempelt und darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
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